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Lissabon muss im Russiagate-Fall rund 463.700 Euro zahlen

Das Zentrale Verwaltungsgericht Süd hat die Buße gegen die Câmara de Lisboa im Datenfall um russische Aktivisten auf etwa 463.700 Euro festgesetzt.

Das Zentrale Verwaltungsgericht Süd (Tribunal Central Administrativo Sul) hat die Câmara de Lisboa im sogenannten Russiagate-Fall zur Zahlung von rund 463.700 Euro verurteilt. Damit wurde die ursprünglich deutlich höhere Sanktion gegen die Stadt wegen der Weitergabe personenbezogener Daten von Demonstrierenden an russische Stellen weiter reduziert. Der Fall betrifft die Übermittlung von Namen und Kontaktdaten russischer Regimegegner, die im Januar 2021 in Lissabon gegen die Inhaftierung von Alexej Nawalny protestierten, an die russische Botschaft sowie an andere Behörden der Russischen Föderation.

Ausgangspunkt war eine Entscheidung der Comissão Nacional de Proteção de Dados (CNPD), die 2021 wegen mehrfacher Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben der Europäischen Union und des portugiesischen Rechts eine Gesamtgeldbuße von 1,25 Millionen Euro verhängte. In der Folge senkten Gerichte den Betrag schrittweise; zwischenzeitlich war eine Summe von 1.027.500 Euro im Raum. In der nun bestätigten Berechnung entfallen Teile der früheren Sanktionen wegen Verjährung einzelner Ordnungswidrigkeiten und weiterer rechtlicher Anrechnungen. Daraus ergibt sich der aktuell zu zahlende Betrag von etwa 463.700 Euro.

Politisch reicht die Verantwortung in die Amtszeit von Bürgermeister Fernando Medina (Partido Socialista) zurück. Nach der Kommunalwahl 2021 übernahm Carlos Moedas (Partido Social Democrata) die Führung der Stadt. Moedas bezeichnete den Fall wiederholt als schwere Erblast; die Stadtverwaltung kündigte an, im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler alle zulässigen Rechtsmittel auszuschöpfen. Zugleich betonten Betroffene und Oppositionsparteien, die Gefährdung von Regimegegnern durch die Preisgabe sensibler Daten sei bislang nicht ausreichend aufgearbeitet.

Rechtlich rügt das Verfahren Verstöße gegen Grundsätze der Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenz, die insbesondere für die Verarbeitung und Übermittlung besonders schutzbedürftiger personenbezogener Informationen gelten. Die Entscheidung des Tribunal Central Administrativo Sul fügt sich in eine Reihe früherer Urteile; weitere Rechtsmittel sind grundsätzlich möglich. Für die Vollstreckung sind die formale Zustellung und Fristen maßgeblich.

Der Fall hat landesweite Bedeutung, weil Kommunalverwaltungen in Portugal traditionell Daten von Anmeldern öffentlicher Versammlungen verarbeiten. Die Gerichte betonen in diesem Zusammenhang die Pflicht zu strenger Prüfung, ob und in welchem Umfang eine Weitergabe an ausländische Vertretungen rechtlich zulässig ist. Der nun festgesetzte Betrag markiert keinen Freispruch in der Sache, sondern die rechtskräftige oder vorläufig rechtskräftige Umschreibung eines Sanktionsrahmens, der nach aktueller Aktenlage noch prozessual angepasst werden kann.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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