Ein Verwaltungsgericht in Lissabon hat der Protestbewegung Acampada de Lisboa einen vorläufigen Erfolg beschert: In der Nacht zum 8. November durften Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Zelte auf der Praça do Rossio stehen lassen. Grundlage war eine einstweilige Anordnung zugunsten der Aktivistin Renata Cambra, bestätigt am Morgen von RTP. Die Entscheidung untersagte den Behörden für diese Nacht ein unmittelbares Vorgehen gegen die von ihr genutzte Zeltunterkunft.
Auslöser des Konflikts ist eine Räumungsanordnung der Stadtverwaltung. Bürgermeister Carlos Moedas verweist auf Sicherheits- und Organisationsgründe sowie die bevorstehenden Aufbauten für den Mercado de Natal auf dem Rossio. Die Bewegung beruft sich demgegenüber auf das verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsrecht und erklärt, das Camp solange fortzusetzen, wie im Parlament über den Staatshaushalt beraten werde. Die gerichtliche Entscheidung betrifft formal die Klägerin, wird von den Organisatorinnen und Organisatoren jedoch als Bestätigung der bisherigen Protestform gewertet.
Das Tribunal Administrativo de Lisboa verwies nach Angaben der Beteiligten darauf, dass Einschränkungen nächtlicher Kundgebungen, die auf eine Norm aus dem Jahr 1974 zurückgehen, nicht schematisch anzuwenden seien. Eine pauschale nächtliche Räumung ließ das Gericht im Eilverfahren nicht zu. Eine endgültige Klärung im Hauptsacheverfahren steht aus. Angaben darüber, dass das Verbot nächtlicher Versammlungen grundsätzlich aufgehoben sei, machten die Richter nicht.
Die Polícia de Segurança Pública hatte in den vergangenen Wochen wiederholt eingegriffen; dabei kam es punktuell auch zu Festnahmen. Für die Nacht der Entscheidung blieb die Lage in Lissabon ruhig. Die Stadtverwaltung betonte am Freitag erneut ihr Interesse an einer zügigen Freigabe des Platzes für den Mercado de Natal und verwies auf vertragliche Pflichten gegenüber Veranstaltern und Händlern. Die Aktivistinnen und Aktivisten kündigten an, die Proteste mindestens bis zur Schlussabstimmung über den Orçamento do Estado 2027 fortzusetzen; der Termin ist für Ende November anberaumt.
Über den konkreten Fall hinaus rückt die Entscheidung das Verhältnis zwischen kommunaler Ordnungspolitik und Grundrechten erneut in den Fokus. Juristisch steht die Frage im Raum, wie weit zeitliche Beschränkungen von Versammlungen reichen dürfen und welche Schwelle der Staat für Eingriffe in dauerhafte Protestformen wie Zeltlager anlegen muss. Für die Behörden in Lissabon verschärft sich zugleich der Planungsdruck: Zwischen dem Schutz öffentlicher Ordnung und der Durchführung städtischer Großveranstaltungen ist kurzfristig ein tragfähiger Ausgleich zu finden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).