Die portugiesische Regierung bringt am Mittwoch, 30. September 2026, ihre Reform des Mietrechts in die Assembleia da República ein. Ziel der Vorlage ist es nach Regierungsangaben, das Vertrauen in den Mietmarkt zu stärken, das Angebot zu erhöhen und Eigentümer zur Vermietung leerstehender Wohnungen zu bewegen. Der Vorschlag setzt auf schlankere Verfahren, mehr Vertragsfreiheit und beschleunigte Streitbeilegung.
Kernelemente sind laut Kabinettsbeschluss vom 9. Juli 2026 eine Vereinfachung formaler Pflichten, erweiterte Spielräume für Kautionen und Vorauszahlungen sowie schnellere Rückforderungs- und Räumungsverfahren bei Zahlungsrückständen. Zusätzlich will die Regierung digitale Abläufe stärken und Fristen straffen, um gerichtliche und außergerichtliche Verfahren effizienter zu machen. Die Vorlage firmiert im politischen Diskurs als Novo Regime do Arrendamento Urbano und knüpft an bereits beschlossene Maßnahmen zur Mobilisierung leerstehender Immobilien an, die der Conselho de Ministros seit Jahresbeginn schrittweise vorgestellt hat.
Ministerpräsident Luís Montenegro begründet die Reform mit der Notwendigkeit, den Mietmarkt zu beleben und Investitionen zu erleichtern. Der zuständige Ressortchef Miguel Pinto Luz verweist auf die aus Sicht der Regierung unzureichende Angebotslage in städtischen Zentren. Anders als Spanien, das zuletzt stärker auf Begrenzungen der Mieten gesetzt hat, sucht Portugal die Angebotsausweitung vor allem über vertragliche Flexibilität und Verfahrensbeschleunigung. Bestehende soziale Schutzinstrumente, darunter der staatliche Fundo de Emergência para a Habitação für Härtefälle, sollen nach Regierungsdarstellung fortgeführt und besser verzahnt werden.
Oppositionsparteien kritisieren, die Pläne verlagerten Risiken einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter und könnten soziale Spannungen verschärfen. Sie fordern belastbare Zusagen zur Bekämpfung von Wohnungsnot, etwa durch mehr geförderten Neubau und eine Stärkung des Bestands kommunaler Wohnungen. Verbände von Eigentümern und Bauträgern begrüßen die angekündigten Verfahrensverkürzungen, fordern aber Planungssicherheit und klare Übergangsregeln.
Mit der Debatte im Plenum beginnt das reguläre Gesetzgebungsverfahren. Nach der ersten Lesung folgen Detailberatung und Änderungsanträge im Fachausschuss, bevor es zu einer Schlussabstimmung kommt. Erst mit Verabschiedung durch das Parlament und Veröffentlichung im Diário da República treten die Neuerungen in Kraft. Die Regierung stellt die Reform als einen Baustein eines breiteren Pakets für die Wohnungspolitik dar, das fiskalische Anreize, schnellere Teilungsverfahren im Erbrecht und die Aktivierung von Leerständen umfassen soll.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).