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PSP schießt in Amadora auf flüchtigen Verdächtigen nach Einsatz wegen häuslicher Gewalt

In Amadora hat die PSP am 25. August einen Verdächtigen ins Bein geschossen, der sich nach einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt der Festnahme entzog und laut Polizei Steine auf Beamte warf. Die Polícia Judiciária…

In Amadora (Distrikt Lisboa) hat ein Beamter der Polícia de Segurança Pública (PSP) am 25. August auf einen flüchtenden Tatverdächtigen geschossen und ihn am Bein verletzt. Zuvor war die Polizei wegen häuslicher Gewalt gerufen worden; portugiesische Medien berichten, der Verdacht richte sich gegen den Vater des Mannes. Nach Darstellung der PSP griff der Mann die Einsatzkräfte mit Steinen an, als er vor der Festnahme fliehen wollte. Der Verletzte wurde in ein Krankenhaus gebracht; sein Zustand galt als stabil.

Die PSP erklärte gegenüber Medien, der Schuss sei eine Reaktion auf einen akuten Angriff und als „legítima defesa“ erfolgt. Im Zuständigkeitsbereich von Amadora liegt das Comando Metropolitano de Lisboa der PSP, dessen Einsatzkräfte grundsätzlich dem strafprozessualen Legalitätsprinzip unterliegen. Die Polícia Judiciária (PJ) hat im Auftrag des Ministério Público Ermittlungen aufgenommen, um den genauen Ablauf und die Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs zu klären. Solche Untersuchungen sind in Portugal Standard, wenn Polizisten ihre Dienstwaffe gegen Personen einsetzen und umfassen die Prüfung der Verhältnismäßigkeit sowie die Einhaltung interner Vorschriften. Parallel sind interne Prüfungen der PSP üblich; mögliche disziplinarische Schritte hängen vom Ermittlungsergebnis ab.

Den Ereignissen vorausgegangen war nach Polizeiangaben eine Meldung wegen häuslicher Gewalt in einer Wohnung in Amadora. Beim Eintreffen der Streife habe sich der Verdächtige der Identitätsfeststellung entzogen, sei aus der Wohnung geflohen und habe Steine in Richtung der Beamten geworfen. Weitere Details zum Einsatzablauf gaben die Behörden zunächst nicht bekannt. Angaben zu Identität und Alter der Beteiligten machten die Ermittler ebenfalls nicht öffentlich.

Rechtlich ist der Schusswaffengebrauch der Polizei in Portugal eng begrenzt und muss verhältnismäßig sein; die Bewertung obliegt den Strafverfolgungsbehörden. Das laufende Verfahren der Polícia Judiciária und des Ministério Público soll klären, ob die Voraussetzungen der Notwehr oder eines anderen Rechtfertigungsgrundes vorlagen. Ob dem Verdächtigen neben Delikten im Kontext häuslicher Gewalt auch Straftaten wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder gefährliche Körperverletzung durch Steinwürfe vorgeworfen werden, wird die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Beweisaufnahme entscheiden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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