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Procuradoria‑Geral da República legt Rechtsmittel gegen Gerichtserlaubnis für Renata Cambras Zelt am Rossio ein

Die Staatsanwaltschaft hat am 3. November 2026 Beschwerde gegen eine Entscheidung des Tribunal Administrativo de Círculo de Lisboa eingelegt, die Renata Cambra die Errichtung eines Protestzelts bis zur Schlussabstimmung über den Haushalt 2027 erlaubt.

Kurzmeldung

Die Procuradoria‑Geral da República (PGR) legte am 3. November 2026 Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Tribunal Administrativo de Círculo de Lisboa vom 2. November 2026 ein. Das erstinstanzliche Gericht hatte einer Klägerin, der Aktivistin Renata Cambra, erlaubt, ein einzelnes Protestzelt auf dem Praça do Rossio in Lissabon bis zur erwarteten Schlussabstimmung über den Staatshaushalt 2027 aufzustellen; diese Abstimmung ist für den 24. November 2026 terminiert. Nach Angaben der PGR kann der eingelegte Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung entfalten; eine entsprechende Entscheidung lag zum Stand der Berichte noch nicht vor.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die nächtliche Sperrzeit von 00:30 Uhr für öffentliche Versammlungen nicht „absolut und automatisch“ angewandt werden dürfe und dass Behörden bei Eingriffen die Versammlungsfreiheit gegen ordnungsrechtliche Belange abwägen müssten. Die Erlaubnis beziehe sich ausdrücklich nur auf die Situation der Antragstellerin und erkenne kein generelles Recht zur kollektiven Errichtung von Zeltlagern an. Gleichzeitig wies das Gericht darauf hin, dass die Präsenz des Zelts in geeigneter Weise mit dem für Dezember geplanten Weihnachtsmarkt am Rossio zu koordinieren sei.

Die PGR zielt mit dem Rechtsmittel auf eine verfassungsrechtliche Prüfung der einschlägigen Normen, darunter das Versammlungsrecht (in den Berichten wurde unter anderem auf Decreto‑Lei n.º 406/74 verwiesen). Zuständig für abstrakte Verfassungsfragen ist das Verfassungsgericht; juristische Kommentatoren betonen, ein entsprechender Entscheid könnte Leitwirkung für künftige Polizeieinsätze und die Auslegung nächtlicher Einschränkungen von Versammlungen haben.

Stadtverwaltung und Innenministerium erklärten, sie respektierten vorerst den erstinstanzlichen Beschluss, bis über das Rechtsmittel entschieden sei. Protestgruppen werteten das Urteil als Schutz der Versammlungsfreiheit, wiesen jedoch darauf hin, dass damit keine allgemeine Legalisierung von Massen‑ oder Dauerlagern verbunden sei. Offen bleibt, ob und wie lange die Erlaubnis in der Praxis Bestand haben wird, bis über die PGR‑Beschwerde oder eine mögliche Entscheidung des Verfassungsgerichts abschließend entschieden ist.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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