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Europäische Union-Vorschlag zum Affordable Housing Act nennt Lissabon als belastete Stadt

Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 den Vorschlag für einen Affordable Housing Act vorgelegt und Lissabon bei der Präsentation als Beispiel für Druck auf den Wohnungsmarkt genannt; der Entwurf nennt Kurzzeitvermietung als…

Kurzmeldung

Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 einen Gesetzgebungsvorschlag zum sogenannten Affordable Housing Act vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es, einen einheitlichen Prüf- und Bewertungsrahmen zu schaffen, mit dem nationale, regionale und kommunale Behörden Maßnahmen zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums fundiert begründen können. Bei der Pressekonferenz in Brüssel nannte Kommissar Dan Jørgensen Lissabon ausdrücklich als ein Beispiel für eine Stadt mit erheblichem Druck auf Mieten und Verfügbarkeit.

Der Vorschlag sieht vor, dass Eingriffe in lokale Märkte — etwa Beschränkungen von Kurzzeitvermietung oder Nutzungsänderungen von Wohnraum — nur in klar definierten Belastungszonen zulässig sind. Solche Maßnahmen müssten auf objektiven Daten, einer vorherigen Wirkungskontrolle und einer Verhältnismäßigkeitsprüfung beruhen; pauschale Verbote sind nicht vorgesehen. Die Kommission betont, dass transparente Datengrundlagen nötig sind, damit Behörden Belastungszonen begründen und zeitlich befristete Maßnahmen regelmäßig evaluieren können.

Für Portugal hat der Vorschlag direkte Relevanz, weil in Lissabon und anderen portugiesischen Städten bereits lokale Regeln für Alojamento Local gelten und Diskussionen über deren Wirkung auf Mieten und Stadtentwicklung andauern. Branchenvertreter warnten unmittelbar nach der Veröffentlichung vor Rechtsunsicherheit für bestehende Angebote, während kommunale Behörden und Teile der Politik die Möglichkeit begrüßten, gerichtsfeste Begründungen für gezielte Eingriffe zu erhalten.

Der Entwurf der Kommission ergänzt die seit Mai 2026 geltenden EU-Regeln zur Datenerhebung bei Kurzzeitvermietungen und knüpft an die im Rahmen des European Affordable Housing Plan bereits definierten Maßnahmen an. Nach Vorlage des Kommissionsvorschlags beginnt nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren: Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament müssen beraten und eine endgültige Fassung verhandeln. Für Portugal wird maßgeblich sein, welche Inhalte der Trilogverhandlungen Bestand haben und wie nationale und städtische Stellen die künftigen Vorgaben umsetzen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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