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Brüssel eröffnet Spielraum gegen Kurzzeitvermietungen – Kommissar für Energie und Wohnen nennt Städte wie Lissabon als Beispiel

Die Europäische Kommission präsentiert mit dem European Affordable Housing Plan Instrumente, um Städten bei der Eindämmung von kurzzeitigen Ferienvermietungen zu helfen. Zuständiger Kommissar ist Dan Jørgensen; konkrete Rechtsakte bleiben in Teilen noch abzuwarten.

Kurzmeldung

Die Europäische Kommission hat ihr Bestreben bekräftigt, Städten neue politische und finanzielle Handlungsmöglichkeiten gegen die Verdrängung durch Kurzzeitvermietungen zur Seite zu stellen. Im Rahmen des European Affordable Housing Plan stellt die Kommission klar, dass Short‑Term‑Rentals in stark belasteten Stadtlagen – darunter Lissabon – ein Faktor unter mehreren sind, die den Druck auf den Wohnungsmarkt erhöhen. Als zuständiger Kommissar ist Dan Jørgensen offiziell mit dem Portfolio „Energie und Wohnen“ benannt worden; er hat in mehreren öffentlichen Auftritten auf die Notwendigkeit hingewiesen, Mitgliedstaaten und Kommunen zu unterstützen. ([commission.europa.eu](https://commission.europa.eu/about/organisation/college-commissioners/dan-jorgensen_en?utm_source=openai))

Die Kommission nennt in ihrer politischen Linie Instrumente wie technische Unterstützung, gezielte Fördermittel, die Anpassung von Beihilfevorschriften und die Förderung von Daten‑ und Monitoringmechanismen, mit denen Kommunen begründete Beschränkungen oder Zonierungen prüfen können. Vertreterinnen und Vertreter der Kommission und Abgeordnete des Europaparlaments haben wiederholt betont, dass es nicht um ein generelles Verbot von Plattformen geht, sondern um rechtlich belastbare Kriterien, wann und wie Städte eingreifen dürfen. ([euronews.com](https://www.euronews.com/my-europe/2026/09/03/brussels-to-open-door-to-curbing-airbnb-and-second-homes-in-bid-to-ease-housing-burden?utm_source=openai))

Für Portugal und die Stadt Lissabon ist die Nachricht relevant, weil die Kommission den Austausch mit betroffenen Hauptstädten gesucht hat; Jørgensen besuchte Lissabon im Januar 2026 im Rahmen einer „Affordable Housing Tour“. Die Kommission hat bislang politische Leitlinien und Begleitdokumente veröffentlicht, konkrete EU‑Gesetze mit bindenden Verbotsregelungen zu Kurzzeitvermietungen sind dagegen nicht in allen Punkten abschließend vorgelegt. Wo in der Berichterstattung konkrete Rechtsakte oder exakte Celex‑Nummern genannt werden, muss geprüft werden, ob sie sich auf ein verabschiedetes Rechtsinstrument oder auf vorbereitende Arbeitsdokumente beziehen. Bislang liegen Primärdokumente der Kommission zu Leitlinien und Impact‑Assessments vor; einzelne Detailbehauptungen zu bundes‑ oder kommunalrechtlichen Maßnahmen bedürfen jedoch weiterer Verifikation. ([audiovisual.ec.europa.eu](https://audiovisual.ec.europa.eu/de/media/video/I-284271?utm_source=openai))

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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