Madeira

Ärztegewerkschaft legt bei Datenschutzbehörde Beschwerde gegen biometrische Kontrolle im SESARAM ein

Der Sindicato dos Médicos da Zona Sul hat bei der Comissão Nacional de Proteção de Dados eine Beschwerde gegen die geplante biometrische Anwesenheitskontrolle im Gesundheitsdienst der Autonomen Region Madeira eingereicht und verlangt die Aussetzung…

Der Sindicato dos Médicos da Zona Sul hat bei der Comissão Nacional de Proteção de Dados eine förmliche Beschwerde gegen die im Serviço de Saúde da Região Autónoma da Madeira (SESARAM, EPERAM) geplante biometrische Anwesenheitskontrolle eingereicht. Die Ärztegewerkschaft wendet sich insbesondere gegen den Einsatz von SISQUAL in Kombination mit Gesichtserkennung und fordert die Aussetzung des Projekts, bis Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und technische Sicherheit nachweislich geklärt sind.

Nach Angaben der Ärzteföderation FNAM sieht die Gewerkschaft in der Verarbeitung biometrischer Daten von Beschäftigten einen Eingriff, der unter den strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung fällt. Biometrische Merkmale gelten als besondere Kategorien personenbezogener Daten; für deren Verarbeitung ist eine tragfähige Rechtsgrundlage sowie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erforderlich. Die Gewerkschaft argumentiert, dass alternative Verfahren – etwa der reine Einsatz des Mitarbeiterausweises – weniger eingriffsintensiv seien und daher vorrangig geprüft werden müssten.

Der Schritt vor die Datenschutzbehörde folgt auf eine seit Juni anhaltende Kontroverse in Madeira. Politische Akteure wie die regionale Partei ADN hatten den geplanten Einsatz von Gesichtserkennung im SESARAM bereits öffentlich kritisiert und Eingaben bei Aufsichtsstellen angekündigt. Der aktuelle Vorstoß der Ärztevertreter erhöht den Druck auf den Gesundheitsdienst, den rechtlichen Rahmen und die technische Ausgestaltung der Lösung offenzulegen.

Das Conselho de Administração des SESARAM hat die Vorwürfe aus Gewerkschaftskreisen in regionalen Medien zurückgewiesen. Man handele im Rahmen der geltenden Datenschutzvorgaben und interner Regelwerke und stehe im Austausch mit Berufsständen. Konkrete Angaben dazu, ob und in welcher Form biometrische Templates oder Bilddaten gespeichert, wie lange Daten aufbewahrt oder welche Opt-out-Optionen Beschäftigte erhalten sollen, wurden bislang öffentlich nicht im Detail dargelegt.

Die Entscheidung der Comissão Nacional de Proteção de Dados ist für den weiteren Zeitplan zentral. Fällt die Prüfung kritisch aus, müsste der Gesundheitsdienst in Madeira das Vorhaben anpassen oder aussetzen; bestätigt die Behörde die Rechtmäßigkeit samt hinreichender Garantien, könnte das neue SISQUAL‑basierte System zur Erfassung der Arbeitszeit eingeführt werden. Unabhängig vom Ausgang verdeutlicht der Fall die Sensibilität biometrischer Verfahren im öffentlichen Sektor und die Bedeutung einer transparenten Abwägung zwischen betrieblicher Steuerung und Grundrechtsschutz.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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