Gesellschaft

Académica de Coimbra zeigt Chega nach Störung im Universitätsradio an

Die Associação Académica de Coimbra hat nach einem Zwischenfall im Studio der Rádio Universidade de Coimbra Anzeige erstattet und die Ombudsstelle angerufen.

Die Associação Académica de Coimbra (AAC) hat am 16. Oktober 2026 beim Departamento de Investigação e Ação Penal in Coimbra Strafanzeige erstattet und zugleich eine Beschwerde an die Provedoria da Justiça gerichtet. Anlass ist ein Vorfall vom 12. Oktober, bei dem laut AAC Mitglieder und Sympathisanten der Partei Chega, angeführt von den Abgeordneten Rita Matias und Madalena Cordeiro, ohne Genehmigung das Gebäude der Studentenorganisation betraten, in das Studio der Rádio Universidade de Coimbra eindrangen und eine Live-Sendung unterbrachen.

Nach Angaben der AAC musste die Polícia de Segurança Pública einschreiten; die Gruppe habe das Gebäude erst nach Eintreffen der Polizei verlassen. Seither seien Mitarbeitende der Rádio Universidade de Coimbra und Funktionäre der AAC Beleidigungen und Drohungen ausgesetzt. Mit der Anzeige und der Eingabe an die Ombudsstelle will die Studentenorganisation straf- und verwaltungsrechtliche Prüfungen erreichen. Sie fordert zudem, im Falle eines strafrechtlich relevanten Verdachts solle die Aufhebung der parlamentarischen Immunität der beteiligten Abgeordneten geprüft werden.

Chega weist die Darstellung der AAC zurück. Vertreter der Partei bestreiten eine „Invasion“ und sprechen von einer Reaktion auf eine angebliche Ausschlussentscheidung der AAC. Diese entgegnet, Parteien hätten sich bei Veranstaltungen an die Hausordnung und Akkreditierungsregeln zu halten; die Störung einer Live-Debatte sei nicht hinnehmbar. Unabhängige rechtliche Bewertungen stehen aus. Entscheidungen der Staatsanwaltschaft in Coimbra oder der Provedoria da Justiça lagen bis Redaktionsschluss nicht vor.

Der Zwischenfall löste über Coimbra hinaus eine Debatte über den Schutz journalistischer Arbeit und die Autonomie akademischer Einrichtungen aus. Medienverbände und mehrere Parteien bezogen öffentlich Stellung. Für die weitere Einordnung ist maßgeblich, ob die Ermittlungsbehörden den unbefugten Zutritt und die Unterbrechung einer Sendung als strafbare Handlungen werten und ob verwaltungsrechtliche Konsequenzen folgen. Die AAC bekräftigte, sie wolle die Funktionsfähigkeit der Studentenvertretung und die ungestörte Programmarbeit ihres Universitätsradios sichern.

Nach derzeitiger Aktenlage bleibt festzuhalten: Der aktuelle Nachrichtenanlass ist die Anzeige und die Beschwerde vom 16. Oktober 2026. Die Schilderungen der Abläufe am 12. Oktober beruhen auf übereinstimmenden Mitteilungen der AAC, Berichten der Rádio Universidade de Coimbra und mehreren nationalen Redaktionen; die Einordnung als rechtlich relevantes Verhalten ist Aufgabe der zuständigen Behörden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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