Der Europäische Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht zum EU‑Haushalt 2025 einen einzelnen Verdachtsfall von Betrug mit EU‑Mitteln benannt, der Portugal betrifft. Nach Darstellung des portugiesischen Mitglieds des Rechnungshofs, João Leão, geht es um 755.000 Euro. Der Fall wurde an die Europäische Staatsanwaltschaft übermittelt; auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, OLAF, ist informiert. Weitere Angaben zu beteiligten Personen oder Projekten machten die Stellen nicht.
Der gemeldete Fall reiht sich in die europaweite Lagebewertung des Rechnungshofs ein. Demnach hat das Prüfkollegium mehrere Sachverhalte mit möglichem Betrugsbezug in verschiedenen Mitgliedstaaten an die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Zugleich erteilte der Rechnungshof der Rechnungslegung der Europäischen Union eine begründete Zusicherung. In Teilen der Ausgaben, insbesondere in komplexen Förderbereichen, verzeichneten die Prüfer jedoch weiterhin erhöhte Fehler- und Risikoraten.
Mit Blick auf reform- und investitionsbezogene Programme verweist der Bericht auf Umsetzungsrisiken im Zusammenhang mit dem Aufbau- und Resilienzmechanismus. Für Portugal nennt der Rechnungshof keine grundsätzliche Abweichung von dieser EU‑weiten Einschätzung. Die genannten Feststellungen betreffen Meilensteine und Zielerreichung und sind von einem Verdacht auf Betrug klar zu trennen.
Behörden betonen, dass ein Verdachtsvermerk keine Feststellung von Schuld bedeutet. Mögliche Folgen eines solchen Hinweises sind Rückforderungen, straf- und verwaltungsrechtliche Verfahren sowie interne Prüfungen in den betroffenen Verwaltungen. In der Praxis erhöht ein dokumentierter Verdachtsfall den Druck auf nationale Verwaltungs- und Kontrollstellen, Berichtswege, Prüfregeln und Präventionsmaßnahmen zu schärfen.
Die Europäische Staatsanwaltschaft äußert sich zu laufenden Verfahren üblicherweise nicht, um Ermittlungen nicht zu gefährden. Auch OLAF veröffentlicht Details erst nach Abschluss eigener Prüfungen. Der Rechnungshof unterstreicht, dass die Zusammenarbeit zwischen Prüf-, Ermittlungs- und Verwaltungsbehörden zentral ist, um Unregelmäßigkeiten zügig zu klären und Mittelverluste für die Europäische Union zu begrenzen.
Die aktuellen Angaben beruhen auf der Vorstellung des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofs und den dort protokollierten Aussagen von João Leão. Aus Lissabon hieß es ergänzend, dass nationale Stellen mit den europäischen Ermittlungsbehörden kooperieren. Konkrete Zeitpläne oder Zwischenergebnisse wurden nicht genannt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).