Am Freitag, 11. September 2026, um 09:30 Uhr beginnt vor dem Juízo Central Criminal de Lisboa der Strafprozess gegen zwei Beamte der Polícia de Segurança Pública aus der Esquadra do Rato. Laut Anklage des Ministério Público werden den Angeklagten schwere Folter, Vergewaltigung beziehungsweise versuchte Vergewaltigung, Missbrauch von Amtsgewalt und weitere Delikte zur Last gelegt. Die Vorwürfe beziehen sich auf Taten, die nach derzeitiger Darstellung zwischen Juli 2024 und März 2025 in der Polizeiwache im Lissabonner Viertel Rato begangen worden sein sollen.
Die Anklage führt aus, dass die mutmaßlichen Übergriffe vor allem sozial besonders verwundbare Personen trafen, darunter Abhängige, Obdachlose und Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus. Einige Taten seien dokumentiert und Auszüge daraus in internen Gruppenkommunikationen innerhalb der Polizeikräfte geteilt worden; dies wird als erschwerender Umstand gewertet. Einer der beiden Angeklagten sitzt seit Juli 2025 in Untersuchungshaft, der andere unterliegt gerichtlichen Auflagen mit Freiheitsbeschränkungen.
Die Ermittlungen führte das DIAP de Lisboa. Bereits im Frühjahr 2026 hatten gerichtliche Entscheidungen festgestellt, dass hinreichende Anhaltspunkte für eine Hauptverhandlung gegen zwei Beschuldigte vorliegen. Parallel dazu läuft ein umfangreicherer Ermittlungsstrang zu weiteren mutmaßlichen Beteiligten aus derselben Dienststelle. Dieser wurde Ende August 2026 als Untersuchung besonderer Komplexität eingestuft, womit dem Ministério Público eine verlängerte Frist zur weiteren Aufklärung gewährt wurde. Ziel ist es, mögliche zusätzliche Tatbeteiligte und weitere Betroffene zu identifizieren.
Neben den strafrechtlichen Verfahren wurden disziplinarische Maßnahmen eingeleitet. Zuständige Kontrollinstanzen der Polícia de Segurança Pública prüfen dienstrechtliche Konsequenzen, und die Inspeção‑Geral da Administração Interna führt eigene Untersuchungen durch. Die Polizeiführung hatte bereits im Zuge der ersten Zwangsmaßnahmen im Jahr 2025 interne Abläufe überprüft und personelle Maßnahmen an der betroffenen Wache ergriffen.
Mit dem nun anstehenden Prozess beginnt die gerichtliche Aufarbeitung der besonders schweren Vorwürfe gegen zwei einzelne Beamte. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf Aussagen von Betroffenen und Zeuginnen und Zeugen, medizinische und forensische Befunde sowie gesicherte digitale Inhalte. Verteidiger der Angeklagten haben die Vorwürfe in Teilen bestritten und Verfahrensrügen angekündigt. Das Gericht wird zunächst die Anklage verlesen, anschließend sind Zeugenaussagen und Beweisaufnahmen geplant. Ein Urteilstermin steht noch nicht fest.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).