Aktuelle Auswertungen portugiesischer Regierungsdaten zeigen für 2025 einen sprunghaften Anstieg der formellen Aufforderungen an Ausländer, Portugal freiwillig zu verlassen. Nach dem Relatório Anual de Segurança Interna (RASI) 2025 wurden im Jahr 2025 insgesamt 23.133 solcher Ausreise-Mitteilungen ausgestellt, gegenüber 446 im Jahr 2024. Mehrere nationale Medien griffen die Zahlen am 23. September 2026 auf und ordneten sie im Lichte der seit der Auflösung des Serviço de Estrangeiros e Fronteiras erfolgten Neuaufstellung der Migrationsverwaltung ein.
Die Behörden führen den Anstieg auf die Wiederherstellung und Ausweitung der Kontrollen nach dem Übergangsjahr 2023 sowie auf neu verteilte Zuständigkeiten zurück. Aufgaben des aufgelösten Serviço de Estrangeiros e Fronteiras gingen an die Agência para a Integração, Migrações e Asilo sowie an Polizeibehörden über, insbesondere an die Polícia de Segurança Pública und die Guarda Nacional Republicana. Beide Polizeien berichten seither von intensiveren Überprüfungen an Grenzen und in Beherbergungsbetrieben und verweisen auf mehr festgestellte Fälle irregulärer Aufenthalte.
Im RASI wird zwischen der administrativen Ausreise-Mitteilung für eine freiwillige Ausreise und dem Verfahren der zwangsweisen Rückführung unterschieden. Während erstere 2025 stark zunahmen, entwickelten sich Zwangsmaßnahmen moderater. Die unterschiedlichen Trends erklären die Behörden unter anderem mit gestaffelten Zuständigkeiten, Verfahrensdauern und der Priorität, zunächst freiwillige Ausreisen zu erreichen. Genaue Vergleiche werden zudem dadurch erschwert, dass Statistiken während der Umstrukturierung teils zu verschiedenen Zeitpunkten und in unterschiedlichen Formaten erhoben wurden.
Zivilgesellschaftliche Organisationen verweisen auf mögliche Belastungen für besonders schutzbedürftige Personen und fordern verlässliche Rechtsberatung, klare Fristeninformationen und transparente Angaben zu Herkunftsländern, Aufenthaltsstatus und Verfahrensausgängen. Behörden betonen demgegenüber, dass das Rückkehrregime des Landes und der Europäischen Union wieder wirksam angewandt werde und dass die freiwillige Ausreise Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung habe.
Rechtlich bedeutsam sind die Bedingungen, unter denen eine Ausreise-Mitteilung zu einer Eintragung im Schengener Informationssystem führen kann, sowie die Dauer der Wirkungen einer solchen Maßnahme. Hinweise dazu sind in den Informationsblättern der Agência para a Integração, Migrações e Asilo und in einschlägigen Verordnungen veröffentlicht.
Die Zahlen für 2025 deuten insgesamt auf eine deutlich verschärfte Verwaltungspraxis gegenüber Personen in irregulärer Lage hin. Ob dies zu mehr tatsächlichen Ausreisen oder zu einem Anstieg zwangsweiser Maßnahmen führt, hängt von der weiteren Umsetzung der Zuständigkeitsreform und von politischen Entscheidungen in den kommenden Monaten ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).