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Portugal verbietet das Verhüllen des Gesichts im öffentlichen Raum ab 23. September

Die im Diário da República veröffentlichte Lei n.º 58/2026 untersagt das Verdecken des Gesichts in öffentlichen Räumen, enthält Ausnahmen und sorgt für politischen und zivilgesellschaftlichen Widerspruch.

Portugal hat die gesetzlichen Regeln zum Verdecken des Gesichts neu gefasst. Die Lei n.º 58/2026 wurde am 24. August 2026 im Diário da República veröffentlicht und tritt am 23. September 2026 in Kraft. Der Text untersagt die „Verwendung von Kleidungsstücken, die zur Verdeckung oder zur Erschwerung der Darstellung des Gesichts bestimmt sind“ in öffentlichen Räumen, also auf Straßen, in allgemein zugänglichen Einrichtungen und in Diensten von allgemeinem Interesse.

Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen: Die Assembleia da República verabschiedete das Gesetz am 17. Juli 2026, der Präsident der Republik promulgierte es am 18. August 2026. Der Wortlaut nennt keine einzelnen Kleidungsstücke, erfasst jedoch ausdrücklich vollständige oder teilweise Verhüllungen, wie sie in der Debatte unter der Bezeichnung Burka auftreten. Zuständig für die Durchsetzung sind die Sicherheitskräfte; Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die genaue Höhe von Bußgeldern und Verfahrenswegen ist im Gesetz und den noch zu konkretisierenden Vollzugsleitlinien festgelegt.

Der Text enthält Ausnahmen. Zulässig bleibt das Verdecken des Gesichts aus medizinischen Gründen, bei beruflicher Notwendigkeit, für künstlerische oder werbliche Zwecke sowie in meteorologischen oder sicherheitsbezogenen Situationen. Damit versucht der Gesetzgeber, praktische Anforderungen des Alltags und des Arbeitslebens abzudecken, ohne den Grundsatz der Identifizierbarkeit in öffentlichen Räumen aufzugeben.

Politisch wurde der Vorstoß maßgeblich von Chega betrieben und von Mitte-rechts-Fraktionen unterstützt. Linke Parteien stimmten geschlossen dagegen und verwiesen auf Grundrechtsfragen. Menschenrechtsorganisationen äußern ähnlich gelagerte Bedenken: Amnesty International kritisiert eine pauschale Beschränkung, die die Ausübung der Religionsfreiheit, die Privatautonomie und das Diskriminierungsverbot beeinträchtigen könne. Aus den Reihen der Zivilgesellschaft liegen Ankündigungen vor, gerichtliche Überprüfungen vorzubereiten.

Aus administrativer Sicht müssen Polizei und kommunale Behörden Anwendungsrichtlinien erstellen, etwa zur Auslegung von Ausnahmen, zur Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen und zum Umgang mit Situationen, in denen Identitätsfeststellungen ohnehin rechtssicher möglich sind. Juristisch sind Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit wahrscheinlich, insbesondere im Hinblick auf die Abwägung zwischen öffentlicher Sicherheit, Gleichbehandlung und persönlicher Religionsausübung.

Der aktuelle Anlass ist die amtliche Veröffentlichung im Diário da República samt feststehendem Datum des Inkrafttretens am 23. September 2026. Medien wie Público und internationale Beobachter ordnen den Schritt in eine europäische Entwicklung ein, in der mehrere Staaten Verschleierungsverbote im öffentlichen Raum kennen. Welche praktischen Folgen das portugiesische Gesetz entfaltet, wird sich nach dem Start des Vollzugs zeigen, wenn erste Verfahren entschieden und verwaltungsrechtliche Leitlinien vorliegen.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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