Portugal, Spanien und Frankreich haben am 29. September 2026 in einem gemeinsamen Schreiben an die Präsidentin der Europäischen Kommission verlangt, die spezifische Förderung der Regionen in äußerster Randlage im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 verlässlich zu erhalten. Die drei Regierungen wenden sich gegen mögliche Kürzungen und pochen auf mindestens das derzeitige Unterstützungsniveau sowie auf unveränderte Kofinanzierungsquoten.
Als Begründung verweisen die Unterzeichner auf strukturelle Mehrbelastungen dieser Gebiete: überdurchschnittliche Transportkosten, begrenzte Skaleneffekte, Investitionsbedarf in Infrastrukturen und demografische Besonderheiten. Für Portugal betrifft dies vor allem Madeira und die Azoren, deren wirtschaftliche Stabilität nach Regierungsangaben weiterhin von gezielten europäischen Mitteln abhängt.
Rechtlich stützen die Regierungen ihre Position auf Artikel 349 AEUV. Diese Vertragsbestimmung erlaubt besondere Maßnahmen für Regionen in äußerster Randlage, um Nachteile aus geografischer Lage, Insellage oder Abgelegenheit auszugleichen. Die drei Staaten fordern, dass der Artikel 349 AEUV bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen verbindlich berücksichtigt wird.
Der Vorstoß folgt der am 10. September 2026 veröffentlichten Mitteilung der Europäischen Kommission mit einer neuen strategischen Ausrichtung für die Regionen in äußerster Randlage. Darin skizziert die Kommission unter anderem Anpassungen in Politikfeldern wie Beschaffung, Emissionshandel und Kohäsionspolitik mit dem Ziel, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Gebiete zu stärken. Konkrete Budgetvorschläge und Volumina enthält die Mitteilung nicht; sie bildet jedoch den Rahmen für die nachfolgenden Verhandlungen.
Über die konkrete Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2028 bis 2034 entscheiden Rat der Europäischen Union, Europäisches Parlament und Europäische Kommission in den kommenden Runden. In diesem Prozess stehen die allgemeinen Sparzwänge der Union Anträgen auf gezielte Strukturhilfen gegenüber. Die drei Regierungen signalisieren mit ihrem Schreiben, dass sie Einschnitte zu Lasten der Regionen in äußerster Randlage nicht mittragen wollen.
Die aktuelle Positionsbestimmung der Regierungen und die Kommissionsmitteilung vom 10. September 2026 sind öffentlich dokumentiert. Verbindliche Beschlüsse stehen noch aus; sie werden erst nach Einigung der Gesetzgeber und der Kommission im ordentlichen Verfahren wirksam.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).