Die Verwaltungsbehörde für Kohäsions- und Strukturmittel beziffert offene Rückforderungen aus dem EU‑Programm Portugal 2020 aktuell auf rund 400 Millionen Euro. Das bestätigte die Agência para o Desenvolvimento e Coesão (AD&C) am 28. September 2026. Nach Angaben von Cristina Pires, Koordinatorin im Bereich Fondsmanagement und -bereinigung der AD&C, handelt es sich um Beträge, die als nicht förderfähig eingestuft wurden oder trotz Aufforderung noch nicht beglichen sind. Zahlreiche Akten wurden bereits an die Autoridade Tributária zur Zwangsvollstreckung übergeben.
Insgesamt wurden mehr als 22.000 Einzelfälle erfasst, deren Ausgangsvolumen über eine Milliarde Euro lag. Ein großer Teil wurde inzwischen aufgearbeitet; der noch offene Betrag von 400 Millionen Euro markiert den verbleibenden Risikoposten in den nationalen Abrechnungen. Inhaltlich betreffen die Korrekturen vor allem unzureichend belegte Ausgaben, fehlerhafte Abrechnungen in Lieferketten, Insolvenzen von Begünstigten und Verjährungsfragen.
Der Befund ändert nichts am formellen Programmabschluss gegenüber Brüssel: Die Regierung hatte ihren Abschlussbericht im Februar 2026 an die Europäische Kommission übermittelt und erklärt, dass auf Ebene der Gesamtprogramme keine Rückzahlung an die Europäische Union erforderlich sei. Auf nationaler Ebene setzt die AD&C die Regularisierung fort. Dafür nutzt sie Standards wie das Documento Único de Cobrança und verrechnet, wo möglich, Programmguthaben und -forderungen, wenn Begünstigte in mehreren Programmen beteiligt sind. Bleiben Zahlungen aus, leitet die Behörde die Fälle an die Autoridade Tributária zur Einziehung weiter.
Konkrete politische Entscheidungen über zusätzliche gerichtliche Schritte, allgemeine Ratenpläne oder pauschale Abschreibungen lagen am 28. September 2026 nicht vor. Nach Darstellung der AD&C steht die Sicherung der Integrität des Mitteleinsatzes im Vordergrund. Die Erfahrungen aus Portugal 2020 fließen den Angaben zufolge in Kontroll- und Prüfabläufe der laufenden Förderperiode Portugal 2030 ein.
Für öffentliche Haushalte und Begünstigte ist die Abwicklung nicht nur eine buchhalterische Übung. Offene Rückforderungen binden Verwaltungskapazitäten und können Liquiditätspläne von Unternehmen und Kommunen belasten. Zugleich begrenzt die klare Trennung zwischen europäischer Programmabrechnung und nationaler Einziehung das Risiko für den Staatshaushalt, nachträglich Mittel an die Europäische Kommission zurücküberweisen zu müssen. Entscheidend wird sein, in welchem Tempo die noch offenen 400 Millionen Euro realisiert oder rechtssicher bereinigt werden.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).