Polizei & Justiz

Polícia Judiciária: Falsche Tarologin und Ehemann wegen Betrugs über 400.000 Euro in Portugal in Untersuchungshaft

Die Polícia Judiciária teilt mit, dass ein aus Brasilien stammendes Paar am 3. Oktober 2026 in Portugal festgenommen und in Untersuchungshaft genommen wurde. Der Verdacht: systematische Betrugsdelikte mittels vorgetäuschter esoterischer Dienste zum Nachteil einer…

Kurzmeldung

Die Polícia Judiciária (PJ) hat am 3. Oktober 2026 die Festnahme eines aus Brasilien stammenden Paares bekanntgegeben. Nach Angaben der PJ, der Mitteilung zufolge verbreitet durch mehrere nationale Medien, wurde den beiden ein gemeinschaftlich begangener Betrug in einem Volumen von mehr als 400.000 Euro zur Last gelegt. Die Ermittlungen führt die Diretoria do Centro der PJ; ein zuständiger Untersuchungsrichter ordnete Untersuchungshaft an.

Laut der offiziellen Darstellung präsentierte sich die Hauptbeschuldigte in sozialen Netzwerken als Tarologin und bot gegen Entgelt angebliche spirituelle „Reinigungen“ und „Segnungen“ an. Unter dem Vorwand, Geld müsse „gereinigt“ oder „geweiht“ werden, habe sie das Vertrauen der Geschädigten ausgenutzt; die Zahlungen seien teils per Überweisung, teils als bar übergeben worden. Die PJ wertet das Vorgehen als systematische Täuschung, die die emotionale und psychische Verletzlichkeit des Opfers ausnutzte.

Die Ermittler nennen internationale Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerbehörden als einen Faktor, der zur Lokalisierung und Festnahme des Paares beigetragen habe. Nach den Medienangaben reiste das Paar zwischen Portugal und Brasilien; in den sozialen Netzwerken zeigte es demnach einen luxuriösen Lebensstil. Aus Gründen des Opferschutzes wurden nähere Angaben zur Identität der Betroffenen unterlassen.

Die PJ hat die Beschuldigten wegen des Verdachts der qualifizierten Betrügerei und verwandter Delikte vor Gericht gebracht; die Maßnahme der Untersuchungshaft begründete das Gericht mit Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Konkrete Beweismittel, Angaben zu sichergestellten Vermögenswerten oder zu einem konkreten Rückerstattungsverfahren nannte die Behörde in der ersten Mitteilung nicht.

Die vorliegenden Informationen stützen sich auf die Pressemitteilung der Polícia Judiciária und die Berichterstattung etablierter portugiesischer Medien. Eine Anklageerhebung steht noch aus; bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

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