Aktuell

Ombudsstelle rügt Polizeipraxis in Beja: Irregulärer Aufenthalt ist keine Straftat

Die Provedoria de Justiça fordert die Polícia de Segurança Pública auf, in Beja klarzustellen, dass das bloße Vorliegen eines irregulären Aufenthalts in Portugal eine verwaltungsrechtliche Übertretung und kein Straftatbestand ist.

Kurzmeldung

Die Provedoria de Justiça hat nach einer Inspektion des Núcleo de Estrangeiros e Controlo Fronteiriço in Beja deutlich gemacht, dass die reine Einreise oder das Verbleiben ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in Portugal keine Straftat darstellt, sondern in der Regel als verwaltungsrechtliche Übertretung zu behandeln ist. In ihrem Bericht fordert die Ombudsstelle präventive Maßnahmen: klare interne Leitlinien, gezielte Fortbildungen und eine systematische Nachprüfung von Fällen, in denen Polizeiaktionen zu Freiheitsentziehungen geführt haben. Die Empfehlung wurde Anfang Oktober 2026 öffentlich bekannt und löste unmittelbar eine Reaktion der Polizeibehörden aus.

Die Polícia de Segurança Pública erklärte, sie habe damit begonnen, Einsatzkräfte zu schulen und Verfahrenshinweise zu verbreiten, um administrative Maßnahmen – etwa Identitätskontrolle, Vorführungen bei zuständigen Migrationsbehörden oder Auflagen – strikt von strafprozessualen Eingriffen zu trennen. Die Provedoria bemängelte ausdrücklich Fälle in Beja, in denen Handschellen, Gewahrsam oder transportbedingte Freiheitsentziehungen ohne tragfähige rechtliche Grundlage angewandt wurden.

Die Entwicklung fällt in den Kontext der jüngeren Änderungen im Migrationsrecht und der Aufhebung des Verfahrens der Manifestação de Interesse im Herbst 2024. Seither beobachten lokale Behörden und Vertreter der Zivilgesellschaft in Teilen des Alentejo eine Zunahme von Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus und vermehrte polizeiliche Anhaltungen. Die Ombudsstelle warnt, eine Gleichsetzung von Ordnungswidrigkeit und Straftat könne unverhältnismäßige Eingriffe befördern, die Rechte Betroffener schwächen und Integrationsbemühungen erschweren.

Juristisch bleibt festzuhalten: Strafrecht kommt nur bei zusätzlichen Delikten wie Urkundenfälschung, Schleusung oder Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte in Betracht. Die Provedoria fordert daher eine engere Abstimmung zwischen der Polizei und der Agência para a Integração, Migrações e Asilo sowie transparente Rückmeldungen an Betroffene und die Justiz. Für Beja empfiehlt sie eine systematische Auswertung der Fälle und öffentlich zugängliche Informationen über getroffene Korrekturmaßnahmen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk