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Manuel I.: Édit und Zwangsbekehrungen 1496–1497 als Ende religiöser Toleranz in Portugal

Die Wochenzeitschrift Visão nimmt in einer historischen Schwerpunktgebung die Édikte von 1496/1497 unter König Manuel I. in den Blick. Die Faktenlage: Im Dezember 1496 erließ Manuel I. ein Ausweisungsdekret, das im Verlauf des Jahres…

Kurzmeldung

Die zentralen historischen Tatsachen zur Religionspolitik am Ende des 15. Jahrhunderts sind gut belegt: König Manuel I. unterzeichnete Ende 1496 ein Édit, das Juden und Muslime zur Ausreise verpflichten oder zur Annahme der christlichen Taufe zwingen sollte. Das Dekret wurde im Dezember 1496 erlassen; die Frist zur Ausreise lief bis Ende Oktober 1497.

In der Folge kam es landesweit zu Verhaftungen, Zwangstaufen und zur systematischen Auflösung jüdischer Gemeinden. Historische Forschungen und Archivquellen zeigen, dass viele Familien flohen, andere öffentlich konvertiert wurden und wiederum andere heimlich weiter jüdische Praktiken pflegten – ein Umstand, der später die Gründung der Inquisition in Portugal begünstigte. 1497 wurden zudem Kinder jüdischer Herkunft zwangsgetauft und getrennt von ihren Eltern registriert; wenige Monate zuvor war die Heiratspolitik mit den katholischen Königen von Kastilien ein relevanter diplomatischer Auslöser für das Édit. Die akademische Forschung unterscheidet dabei klar zwischen dem formalen Ausweisungsbefehl von Dezember 1496 und der praktischen Umsetzung in den folgenden Monaten, die größtenteils in Zwangsbekeh rungen (konversões forçadas) und Enteignungen mündete.

Neuere Publikationen und Bildungsportale rekonstruierten den Ablauf anhand königlicher Register, Stadtdokumenten und inquisitorischer Akten; sie betonen auch die langfristigen Folgen: die Entstehung der Gruppe der sogenannten „christãos-novos“ (neue Christen) und die Persistenz religiöser Verfolgung bis ins 16. Jahrhundert. Für zeitgenössische Bezüge ist wesentlich, dass der Vorgang heute als wesentlicher Einschnitt in der portugiesischen Religionsgeschichte gilt und auch in aktuellen Debatten über historische Verantwortung und Rehabilitierung von Nachkommen eine Rolle spielt.

Sprachlich ist darauf zu achten, historische Amts- und Eigennamen korrekt zu deklinieren und deutsche Geschlechterregeln für Sachbezeichnungen konsequent anzuwenden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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