Polizei & Justiz

Lissabons Berufungsgericht kippt Nichtanklage gegen zwei Polizisten im Fall Odair Moniz

Das Tribunal da Relação de Lisboa hat die Entscheidung des Ermittlungsgerichts in Lissabon aufgehoben, zwei Beamte wegen mutmaßlich falscher Angaben zur Messerfrage nicht anzuklagen, und eine neue Prüfung angeordnet.

Das Tribunal da Relação de Lisboa hat die Entscheidung des Tribunal de Instrução Criminal de Lisboa für ungültig erklärt, wonach zwei Beamte der Polícia de Segurança Pública nicht vor Gericht gestellt werden sollten. Gegenstand ist der Vorwurf, die Polizisten hätten im Zusammenhang mit einem angeblich nahe dem Leichnam von Odair Moniz gefundenen Messer falsche Angaben gemacht. Die Sache wird an die erste Instanz zurückverwiesen, damit die Beweise und die prozessuale Rolle der Betroffenen neu bewertet werden.

Die Berufungsentscheidung folgt einem Rechtsmittel des Ministério Público gegen die im Februar 2026 ergangene Nichtanrufung des Gerichts. Nach Darstellung der Relação hat die Vorinstanz die Geeignetheit und Vollständigkeit der Beweiswürdigung nicht hinreichend geprüft. Zudem sei zu klären, ob die beiden Beamten angesichts des Tatvorwurfs als Beschuldigte statt lediglich als Zeugen hätten vernommen werden müssen. Die Relação ordnete daher eine erneute, formell einwandfreie Entscheidung an. Eine inhaltliche Vorwegnahme, ob die dienstlichen Aussagen der Polizisten strafbar sind, enthält der Beschluss nicht.

Der Fall steht im Zusammenhang mit der Tötung von Odair Moniz am 21. Oktober 2024 in der Cova da Moura im Kreis Amadora. Ein Beamter der Polícia de Segurança Pública hatte Moniz bei einem Einsatz tödlich getroffen. Vor dem Tribunal Criminal de Sintra war der schießende Polizist im Jahr 2026 zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt worden. In diesem Verfahren und in den Ermittlungsakten blieb umstritten, ob tatsächlich ein messerähnlicher Gegenstand am Tatort vorhanden war und wie die Spurensicherung zeitlich ablief.

Die nun geforderte neue Entscheidung betrifft ausdrücklich Verfahrensfragen: die rechtliche Einordnung der Vernehmungen und die formale Prüfung der vorhandenen Beweismittel. Sie entscheidet weder über die Schuld der beiden betroffenen Beamten noch über die Existenz des angeblichen Messers. Der weitere Ablauf hängt davon ab, wie das Tribunal de Instrução Criminal de Lisboa die Beanstandungen der Relação umsetzt. Möglich ist, dass es anschließend zu einer Anklageerhebung kommt; ebenso denkbar ist eine erneut begründete Ablehnung.

Der Beschluss aus Lissabon hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Er unterstreicht die strengen Anforderungen an die Trennlinie zwischen Zeugenschaft und Beschuldigtenstatus in Ermittlungen gegen Einsatzkräfte sowie an die Nachvollziehbarkeit polizeilicher Beweisdokumentation. Politisch befeuert er eine anhaltende Debatte über Transparenz und Rechenschaft in Portugals Polizeiarbeit, ohne deren Ergebnis vorwegzunehmen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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