Wirtschaft

Kommission will 2027 mehr Tamboril und Carapau, weniger Seehecht vor Portugal

Die Europäische Kommission hat am 5. November 2026 für 2027 höhere Fangmöglichkeiten für Tamboril und Carapau sowie eine Kürzung beim Seehecht in portugiesischen Gewässern vorgeschlagen.

Die Europäische Kommission hat am 5. November 2026 ihre Vorschläge für die Fangmöglichkeiten 2027 vorgelegt. Für portugiesische Gewässer sieht sie eine Anhebung beim Tamboril (Seeteufel) um 22 Prozent und beim Carapau um 6 Prozent vor. Für den südlichen Bestand des Seehechts schlägt sie dagegen eine Kürzung um 20 Prozent vor. Der Vorschlag bezieht sich auf die iberischen Gewässer und stützt sich laut Kommission auf aktuelle wissenschaftliche Begutachtungen.

Formell handelt es sich um Vorschläge an den Rat der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten verhandeln in den kommenden Wochen über die endgültigen Quoten, die üblicherweise zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft treten. Änderungen können sich im Rat noch ergeben, Zielvorgabe bleibt jedoch die Einhaltung der Bestandsziele und Vorsorgeansätze der Gemeinsamen Fischereipolitik.

Die Kommission begründet die differenzierten Anpassungen mit Bestandslage und Fangdaten: Wo die Biomasse und die fischereiliche Sterblichkeit günstige Werte erreichen, sind begrenzte Erhöhungen vorgesehen. Bei Beständen mit erhöhtem Risiko oder Überfischung werden Reduktionen vorgeschlagen. Der südliche Seehechtbestand bleibt nach den vorliegenden Einschätzungen empfindlich, während sich die Lage beim Tamboril und beim Carapau verbessert hat.

Für Portugal haben die Vorschläge wirtschaftliche Bedeutung, weil Seehecht, Tamboril und Carapau zu den umsatzstarken Arten in der Küsten- und Schleppnetzfischerei zählen. Eine Absenkung der Fangmöglichkeiten beim Seehecht würde kurzfristig die zulässigen Anlandungen und damit die Erlöse in betroffenen Segmenten verringern. Die Erhöhung beim Tamboril sowie die leichte Anhebung beim Carapau können dies teilweise kompensieren. Wie stark einzelne Flotten und Regionen betroffen sind, hängt von der späteren nationalen Zuteilung und den technischen Begleitregeln ab, die nach dem Ratsbeschluss festgelegt werden.

Hintergrund ist das jährlich wiederkehrende Verfahren zur Festlegung der Fangmöglichkeiten. Grundlage sind Empfehlungen der Wissenschaft und mehrjährige Bewirtschaftungspläne für die westlichen Gewässer, die den Rahmen für zulässige Schwankungen vorgeben. Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission folgt nun die politische Entscheidung im Rat der Europäischen Union. Erst mit dem Ratsbeschluss stehen die endgültigen Werte für 2027 fest.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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