Japan hat die seit 2024 geltenden Einfuhrbeschränkungen für Geflügel und Geflügelprodukte aus Portugal aufgehoben. Das Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (MAFF) teilte die Entscheidung am 29. September 2026 mit. Nach Angaben der Behörde basiert der Schritt auf aktuellen tierseuchenrechtlichen Bewertungen, wonach die Gründe für den temporären Importstopp nicht mehr vorliegen. Die Direção-Geral de Alimentação e Veterinária (DGAV) in Lissabon bestätigte die Aufhebung und informierte Exporteure über das weitere Vorgehen.
Auslöser der Sperre waren Nachweise hochpathogener aviärer Influenza in Portugal im Jahr 2024. Laut MAFF wurde die Lage auf Grundlage von Meldedaten, Kontrollergebnissen und Präventionsmaßnahmen überprüft. Die Aufhebung bedeutet keine generelle Lockerung der veterinärrechtlichen Standards: Für Lieferungen nach Japan gelten weiterhin die regulären Gesundheitsvoraussetzungen, darunter amtliche Gesundheitszertifikate, Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette sowie Kontrollen in Betrieben der Erzeugung und Verarbeitung. Die DGAV betonte, dass die nationalen Überwachungsprogramme fortgeführt werden und standortbezogene Kontrollen bestehen bleiben.
Für die portugiesische Geflügelwirtschaft eröffnet die Entscheidung wieder Zugang zu einem Markt mit hohen Qualitätsanforderungen. Branchenunternehmen können Exportpläne nach Japan nun konkretisieren, müssen jedoch die bestehenden Einfuhrbedingungen strikt erfüllen. Das Governo de Portugal verweist in seinem Hinweis auf die wirtschaftliche Bedeutung des Schritts, ohne konkrete Ausfuhrmengen zu nennen.
Die Behörden in beiden Ländern behalten sich vor, bei veränderter Seuchenlage erneut einzugreifen. Damit bleibt das Umfeld empfindlich gegenüber neuen Ausbrüchen der aviären Influenza, wie sie in Europa in den vergangenen Jahren wiederholt auftraten. Zuständig für die Umsetzung auf japanischer Seite sind MAFF und die dortige Grenzkontrolle, in Portugal die DGAV mit ihren Veterinärdiensten.
Die Mitteilungen beider Verwaltungen ordnen die Entscheidung als Rückkehr zum Normalverfahren ein: Der frühere Krisenmodus wird beendet, die üblichen Importregeln gelten weiter. Weitere Schritte betreffen vor allem die technische Abstimmung zwischen Exporteuren und den Behörden, etwa die Ausstellung passender Zertifikate und die Prüfung von Betriebslisten. Eine Ausweitung der Einfuhr auf zusätzliche Produktkategorien ist in den Verlautbarungen nicht angekündigt.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).