Nach einem nächtlichen Polizeieinsatz gegen die Acampada pela Habitação in Porto hat Innenminister Luís Neves eine lückenlose dienstliche Dokumentation des Waffengebrauchs durch einen Zivilpolizisten angeordnet. Die Polícia de Segurança Pública bestätigte, dass bei dem Einsatz an der Praça Dom João I und der Avenida dos Aliados ein in Zivil eingesetzter Beamter eine Schusswaffe gezogen habe. Der Vorgang ist auf Videos zu sehen, die in sozialen Netzwerken kursieren.
Neves erklärte, jeder Gebrauch oder das Zeigen von Waffen durch Polizeikräfte müsse rechtlich „gerechtfertigt“ und schriftlich belegt werden. Er forderte die zuständigen Stellen auf, die vollständigen Einsatzberichte umgehend vorzulegen. Nach Angaben der Polícia de Segurança Pública stand das Vorgehen im Zusammenhang mit Übergriffen auf mehrere Beamte; das Polizeikommando kündigte an, Bildmaterial sowie eine dienstliche Mitteilung an das Ministério Público zu übergeben.
In Porto und parallel in Lissabon kam es in der Nacht zu weiteren Konfrontationen zwischen Polizei und Demonstrierenden. Die Polizei meldete Verletzte unter Einsatzkräften und mehrere Festnahmen. Verlässliche, unabhängige Gesamtzahlen zu Verletzten und Festnahmen lagen am Veröffentlichungstag noch nicht vor und werden von den Behörden erhoben.
Rechtlich ist der Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei in Portugal nur bei konkreter Notwendigkeit und unter strikter Beachtung der Grundsätze von Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität zulässig; jeder Einsatz ist intern zu protokollieren und kann einer staatsanwaltschaftlichen Prüfung unterliegen. Die Aufforderung des Innenministers zielt auf diese vorgeschriebene Dokumentation und auf eine mögliche Bewertung durch das Ministério Público.
Politisch hat der Vorfall unmittelbare Folgen. Vertreterinnen und Vertreter der Acampada kündigten Beschwerden bei Kontrollinstanzen an. Oppositionsparteien fordern Aufklärung über Befehlsketten und Einsatzregeln. Präsident Marcelo Rebelo de Sousa ließ sich über die nächtlichen Operationen in Porto und Lissabon berichten und ersuchte ebenfalls um Unterlagen. Die Polizei leitet dienstrechtliche Prüfungen ein. Ob der Waffengebrauch des Zivilpolizisten im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben stand, ist Gegenstand laufender Ermittlungen. Abschließende Feststellungen zur Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen liegen derzeit nicht vor.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).