Das Tribunal Central Criminal de Lisboa hat am 21. Oktober 2026 drei Angehörige der portugiesischen Marine vom Vorwurf der Verletzung des Staatsgeheimnisses freigesprochen. Der Richterspruch bezieht sich auf das Strafverfahren um den Navio da República Portuguesa Mondego (NRP Mondego). Die Staatsanwaltschaft hatte den Soldaten vorgeworfen, interne Informationen über Zustand und Einsatzfähigkeit des Patrouillenschiffs unbefugt weitergegeben zu haben.
Nach Angaben aus dem Gerichtssaal begründete die Kammer den Freispruch damit, dass weder der erforderliche Vorsatz zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte noch die übermittelten Angaben eindeutig die Qualität geheimhaltungsbedürftiger Staatsgeheimnisse erfüllten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung können Rechtsmittel einlegen.
Der Fall hatte seinen Ausgang in einer kollektiven Verweigerung einer Ausfahrt im März 2023. Damals blieb der NRP Mondego nach Darstellung beteiligter Marinesoldaten im Hafen von Funchal auf Madeira, weil technische Mängel die Sicherheit der Mission gefährdet hätten. In der Folge standen disziplinarische Maßnahmen und strafrechtliche Ermittlungen im Raum. Der nun entschiedene Komplex betraf allein den Vorwurf der Verletzung des Staatsgeheimnisses durch Weitergabe interner Informationen.
Mit dem Freispruch endet das Verfahren jedoch nicht vollständig. Unabhängig vom Strafprozess laufen in Lissabon und in betroffenen Dienststellen der Marinha weiterhin Ermittlungen und Disziplinarverfahren, die unter anderem die verweigerte Mission im Archipel Madeira betreffen. Einige disziplinarische Sanktionen gegen Beteiligte waren bereits von Verwaltungsgerichten aufgehoben worden, was die rechtliche Verzahnung der parallelen Verfahren verdeutlicht.
Im Verlauf des Jahres 2026 war es im Prozess zu Auseinandersetzungen über Akteneinsicht und Beweisbeiziehung gekommen. Das Gericht rügte zeitweise die unzureichende Kooperation einzelner Stellen der Marinha und drohte der Marineführung eine Geldbuße an. Zugleich verwiesen Prozessbeteiligte auf das Spannungsfeld zwischen berechtigter sicherheitsrelevanter Verschwiegenheit und öffentlichem Interesse an Transparenz über Ausrüstung und Einsatzfähigkeit.
Institutionell steht damit weniger die strafrechtliche Ahndung im Vordergrund als die Klärung von Zuständigkeiten und Abläufen: Welche Informationen fallen in Portugal unter das Staatsgeheimnis, wie werden sie klassifiziert, und welche innerdienstlichen Kanäle stehen Soldaten für sicherheitsrelevante Hinweise offen? Antworten darauf werden nicht nur von der Marinha, sondern auch vom Verteidigungsministerium erwartet. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Strafverfahren sowie dem Abschluss der Disziplinarverfahren bleibt der Fall NRP Mondego ein Prüfstein für die Balance zwischen militärischer Disziplin, Rechtsstaatlichkeit und öffentlicher Kontrolle.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).