Wirtschaft

Europäischer Gerichtshof billigt iberischen Gaspreisdeckel von 2022

Der Europäische Gerichtshof hat am 22. Oktober 2026 die von Spanien und Portugal 2022 eingeführte Gaspreisbegrenzung für Stromerzeugung rechtlich bestätigt.

Der Europäische Gerichtshof hat am 22. Oktober 2026 die Rechtmäßigkeit des 2022 von Spanien und Portugal eingeführten Gaspreisdeckels für die Stromerzeugung bestätigt. Geklagt hatten Unternehmen, die sowohl die nationalen Maßnahmen als auch die damalige Genehmigung der Europäische Kommission angriffen. Das Urteil weist die Rügen zurück und bestätigt die Vereinbarkeit des sogenannten tope ibérico mit dem Unionsrecht.

Die 2022 in beiden Ländern eingerichtete Sonderregel zielte darauf, den für Gaskraftwerke maßgeblichen Referenzpreis zu begrenzen, der in die Marginalpreisbildung im Stromgroßhandel einfließt. Hintergrund war die Energiekrise 2022 mit sprunghaft gestiegenen Großhandelspreisen. Die Europäische Kommission hatte den Mechanismus am 8. Juni 2022 beihilferechtlich genehmigt, unter der Auflage, dass er befristet und verhältnismäßig ist.

Der Gerichtshof hält fest, dass die Eingriffe in die Preisbildung innerhalb des unionsrechtlichen Rahmens lagen und dass die Europäische Kommission ihre Prüfungsbefugnisse ordnungsgemäß ausübte. Zugleich betont das Urteil die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit und der zeitlichen Befristung von Notfallinstrumenten. Die Entscheidung betrifft die unionsrechtliche Beurteilung der damaligen nationalen Maßnahmen und der Kommissionsentscheidung. Zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Lieferanten und Abnehmern bleiben davon unberührt und sind weiterhin vor nationalen Gerichten auszutragen.

Für Portugal ist das Urteil politisch und praktisch bedeutsam. Die Begrenzung des Gasreferenzpreises war Teil eines Maßnahmenpakets zur Dämpfung der Strompreise und wurde in Lissabon und Madrid als Ausnahmeregel für die iberische Stromhandelszone MIBEL begründet. Offizielle Stellen bezifferten seinerzeit deutliche Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen; zugleich wurden Risiken möglicher Marktverzerrungen kontrovers diskutiert. Mit der nun vorliegenden Entscheidung wird die rechtliche Basis der damaligen Notfallintervention gestärkt.

Das Urteil entfaltet keine unmittelbaren Folgewirkungen für die aktuelle Preisbildung, da die Maßnahme befristet war. Es setzt jedoch einen unionsrechtlichen Referenzpunkt für künftige Kriseninstrumente in außergewöhnlichen Marktlagen. Ob und in welcher Form Elemente des iberischen Modells künftig erneut aufgegriffen werden, ist eine politische Frage und hängt von neuen Marktentwicklungen sowie möglichen Gesetzesinitiativen auf europäischer und nationaler Ebene ab.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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