Die Europäische Kommission hat Portugal am 1. Oktober 2026 im Vertragsverletzungsverfahren eine mit Gründen versehene Stellungnahme zugestellt. Nach Angaben der Behörde erfüllt Portugal seine Pflichten zum Schutz streng geschützter Kleinwale in der Fischerei nicht ausreichend. Beanstandet werden insbesondere fehlende oder unzureichende Vorkehrungen zur Überwachung und Verringerung des unbeabsichtigten Fangs sowie Defizite in Schutzgebieten des Netzes Natura 2000.
Konkret verweist die Kommission auf Risiken für Arten wie den Gemeinen Delfin, den Großen Tümmler und den Schweinswal. Die Bemühungen Portugals reichten nicht aus, um den günstigen Erhaltungszustand dieser Arten sicherzustellen, heißt es aus Brüssel. Grundlage der Vorwürfe ist die Habitatrichtlinie, die Mitgliedstaaten verpflichtet, streng geschützte Arten systematisch zu überwachen, Störungen zu vermeiden und unbeabsichtigte Fangereignisse zu reduzieren.
Die mit Gründen versehene Stellungnahme markiert die zweite Stufe eines Verfahrens nach Artikel 258 AEUV. Zuvor hatte die Kommission Portugal im November 2023 mit einem Aufforderungsschreiben auf Mängel hingewiesen. Da die Antworten und bislang umgesetzten Maßnahmen nach Einschätzung der Kommission nicht ausreichen, folgt nun der formelle Schritt vor einer möglichen Klage. Portugal hat ab Zustellung zwei Monate Zeit, um nachzubessern oder die Einwände zu entkräften. Bleibt eine zufriedenstellende Reaktion aus, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Im Zentrum stehen nach Kommissionsangaben sowohl systematische Datenerhebungen zum Beifang als auch wirksame Vermeidungsmaßnahmen. Dazu zählen etwa technische Auflagen, betriebliche Anpassungen in besonders sensiblen Fanggebieten und erweiterte Meldepflichten. Vorrangig betroffen wäre die Küstenfischerei in Bereichen, in denen sich die Habitate der genannten Arten überschneiden. Für die Verwaltung bedeutet das voraussichtlich intensivere Kontrollen und eine bessere wissenschaftliche Basis für Entscheidungen.
Die Kommission betont, dass der Schritt keine unmittelbaren Sanktionen auslöst, den rechtlichen und politischen Druck jedoch deutlich erhöht. Ziel sei es, den Schutzstatus der betroffenen Arten zu sichern und zugleich Planungssicherheit für die Fischerei herzustellen. Der weitere Verfahrensverlauf hängt davon ab, ob Portugal kurzfristig tragfähige Korrekturen vorlegt und diese auch umsetzt. Ein Gerichtsverfahren könnte zusätzliche Jahre in Anspruch nehmen und im Fall einer Verurteilung zu weitergehenden Auflagen führen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).