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Euromillions: Zweiter Preis von 198.228,21 Euro wurde in Portugal erzielt

Bei der Euromillions-Ziehung am 18. September 2026 ging ein Preis der zweiten Gewinnklasse (5 Zahlen + 1 Stern) an einen in Portugal registrierten Spielschein; der Jackpot der ersten Kategorie blieb unbesetzt.

Kurzmeldung

Bei der Euromillions-Ziehung am Freitag, dem 18. September 2026, wurde ein Preis der zweiten Gewinnklasse (5 Zahlen + 1 Stern) einem in Portugal registrierten Spielschein zugeordnet. Laut der offiziellen Ergebnisübersicht des Departamento de Jogos der Santa Casa da Misericórdia de Lisboa beträgt der Bruttobetrag für diese Gewinnkategorie 198.228,21 Euro. Die höchste Gewinnklasse (5 Zahlen + 2 Sterne) blieb ohne Sieger, sodass der Jackpot für die nächste Ziehung ansteigt.

Die Santa Casa weist in ihrer Veröffentlichung für jede Gewinnklasse die europaweit verteilte Anzahl der Gewinner sowie die in Portugal registrierten Treffer und die jeweiligen Auszahlungsbeträge aus. Für den genannten Betrag gilt in Portugal die seit langem bestehende Regelung, dass auf Gewinne oberhalb von 5.000 Euro eine Stempelsteuer von 20 Prozent erhoben wird; der ausgewiesene Betrag ist der Bruttowert vor Steuerabzug und vor etwaigen Verrechnungen mit Sozialbeiträgen oder anderen Abzügen. Die Auszahlung an den Spielscheininhaber erfolgt erst nach Identitätsprüfung und nach Einhaltung der internen Fristen der Santa Casa; aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen werden Ort und Identität des Gewinners nicht veröffentlicht.

Mehrere nationale und internationale Medien bestätigten die Angaben der Santa Casa und führten die Gewinnkombination der Ziehung vom 18. September 2026 (Namen der gezogenen Zahlen) an. Die Berichte stützen sich durchgehend auf die offizielle Ergebnisliste des Betreibers und liefern keine zusätzlichen personenbezogenen Details. Die aktuelle Bedeutung der Meldung ergibt sich aus dem unmittelbaren Ziehungsergebnis und der Folge, dass der Jackpot der nächsten Ziehung erhöht wird.

Diese Fassung korrigiert sprachliche Ungenauigkeiten und formale Fehler der vorgelegten Fassung: Amtsbezeichnungen wurden überprüft und die steuerliche Behandlung klar als gesetzlicher Stempelsteuerabzug ausgewiesen. Es wurden nur Informationen verwendet, die sich direkt aus der offiziellen Ergebnisaufstellung der Santa Casa beziehungsweise aus übereinstimmenden, verlässlichen Medienberichten ergeben. Weitergehende Aussagen zu konkreten Gewinnerdaten oder zur Verteilung des nächsten Jackpots bleiben der Santa Casa vorbehalten.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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