In Portugal hat am 3. Oktober das Kabinenpersonal der Fluggesellschaft easyJet nach Gewerkschaftsangaben vollständig die Arbeit niedergelegt. Der Präsident des Sindicato Nacional do Pessoal de Voo da Aviação Civil (SNPVAC) sprach von einer Teilnahmequote von 100 Prozent. Nach übereinstimmenden Berichten von Observador und Renascença rechnet die Gewerkschaft mit massiven Einschränkungen: Bis zu 90 Prozent der geplanten Verbindungen könnten ausfallen. Betroffen sind vor allem die easyJet-Basen in Lissabon, Porto und Faro.
Die portugiesische Arbeitsdirektion DGERT hatte für den Streik angeordnete Mindestdienste festgelegt. Diese sollen gewährleisten, dass ein Kernangebot an Verbindungen aufrechterhalten wird. EasyJet teilte mit, die Mindestdienste entsprächen rund 22 Prozent der in Portugal stationierten Aktivität; einzelne Verbindungen würden zudem von Besatzungen aus anderen europäischen Basen durchgeführt. Gleichwohl meldete der SNPVAC, dass bereits Hunderte Flüge beeinträchtigt oder gestrichen worden seien. In Vorab-Schätzungen hatte die Gewerkschaft von mindestens 443 betroffenen Flügen während der Streiktage gesprochen.
Der Arbeitskampf ist Teil eines länger schwelenden Tarifkonflikts zwischen Kabinenpersonal und Unternehmen. Die Gewerkschaft begründet den Ausstand mit unzureichenden Arbeitsbedingungen und Vergütungen im Vergleich zu anderen easyJet-Standorten. EasyJet hatte im Vorfeld den Flugplan angepasst und Passagiere gebeten, den Status ihrer Verbindungen zu prüfen. Laut den Berichten von Observador und Renascença bleiben Verhandlungen möglich, sofern das Unternehmen konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Bedingungen vorlegt.
Reisende sind angehalten, sich direkt bei easyJet über Umbuchungen und Ersatzverbindungen zu informieren. Nach EU-Fluggastrechte-Regeln kommen abhängig von Ursache und Vorlaufzeit Unterstützungsleistungen in Betracht, darunter Betreuungsleistungen, Umbuchung oder Erstattung. Ob darüber hinaus Entschädigungen fällig werden, hängt vom Einzelfall und der rechtlichen Bewertung des Streiks ab.
Die Anordnung der Mindestdienste durch die DGERT ist im portugiesischen Arbeitsrecht vorgesehen und wurde in einem offiziellen ministeriellen Beschluss dokumentiert. Der aktuelle Nachrichtenanlass ist die von der Gewerkschaft am 3. Oktober gemeldete vollständige Streikbeteiligung. Weitere Auswirkungen auf den Flugverkehr in Portugal hängen davon ab, ob sich die Konfliktparteien rasch auf einen Verhandlungskorridor einigen oder ob die Ausstände in den folgenden Tagen fortgesetzt werden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).