Die Associação Distrital de Agricultores de Coimbra (ADACO) hat am 17. September erklärt, die Regierung habe zwar jüngst Maßnahmen zur Vergütung für getötete Wildschweine angekündigt, jedoch keine klaren Schritte zur Entschädigung der landwirtschaftlichen Geschädigten gesetzt, deren Kulturen durch Wildschweine zerstört wurden. Der Verband fordert vom Ministerium der Landwirtschaft und vom Instituto da Conservação da Natureza e das Florestas (ICNF) umgehende Erhebungen der Schäden, verbindliche Abläufe zur Schadensfeststellung und zügige Auszahlungen.
Die Regierung hatte zuvor in einer amtlichen Klarstellung auf die geltende Rechtslage verwiesen. Nach dem Decreto-Lei n.º 202/2004 sind für Schäden durch jagdbares Wild in der Regel die Inhaber von Jagdzonen, Einrichtungen zur Zucht von Wild oder Flächen mit Jagdverbot zuständig. Der Staat ist damit nicht automatisch zahlungspflichtig, sondern greift vor allem regulierend ein, unter anderem über das ICNF, das Bewirtschaftungs- und Kontrollmaßnahmen – etwa Abschusspläne und Ausnahmen – genehmigt. Die praktische Frage bleibt damit, wer den finanziellen Ausgleich in konkreten Fällen trägt und wie schnell Meldungen geprüft und bezahlt werden.
ADACO dringt auf einen systematischen „Levantamento der Prejuízos“ durch die zuständigen Dienste sowie auf transparente Fristen, eindeutige Ansprechpartner und ein standardisiertes Verfahren von der Meldung bis zur Auszahlung. Der Verband verweist auf die in mehreren Regionen beobachtete Zunahme der Population von Wildschweinen und die damit verbundenen Ernteausfälle. Betriebe im Distrikt Coimbra berichten von wiederholten Verwüstungen auf Acker- und Dauerkulturen, die Liquidität und Anbauentscheidungen belasten.
Die Regierung hebt ihrerseits bestehende Unterstützungsinstrumente für die Landwirtschaft hervor, die allerdings nicht speziell auf Wildschweinschäden zugeschnitten sind. Konkrete, datierte Beschlüsse zur Änderung der Zuständigkeiten oder zur Einrichtung eines eigenen Entschädigungsfonds für Wildschweinschäden liegen nach derzeitigem Stand nicht vor. Die Auseinandersetzung berührt damit über Coimbra hinaus eine landesweite Grundfrage der Risikoteilung zwischen Jagdverwaltung, Grundeigentümern und staatlichen Stellen.
Für den weiteren Verlauf sind zwei Punkte entscheidend: Erstens, ob das Ministerium der Landwirtschaft zusammen mit dem ICNF kurzfristig ein einheitliches, praktikables Schema zur Schadensfeststellung mit verbindlichen Fristen vorlegt. Zweitens, ob die Regierung politische Spielräume nutzt, um bei systemischen Schäden ergänzende Ausgleichsmechanismen zu schaffen – etwa in Form eines garantierten Mindestpfads für Entschädigungen, der die Verantwortung der Inhaber von Jagdzonen mit klaren staatlichen Prozessen verbindet. Bis dahin bleiben die Forderungen der ADACO eine politische Intervention mit offenem Vollzug.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).