Nach aktuellen Angaben des Tribunal Superior Eleitoral sind im September 2026 mehr als 918.000 Brasilianerinnen und Brasilianer im Ausland zur Stimmabgabe berechtigt. Für in Portugal lebende Wahlberechtigte organisiert das Ministério das Relações Exteriores die Wahllokale in Abstimmung mit dem Wahlgericht; die Sektionen werden in Botschaften, Konsulaten oder anderen staatlichen Vertretungen eingerichtet. In Lissabon ist das Consulado‑Geral do Brasil em Lisboa zuständig, weitere Sektionen sind möglich, wenn genügend registrierte Wähler am Ort gemeldet sind.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der título eleitoral ordnungsgemäß geführt wird und der Wohnsitz in die Zona Eleitoral do Exterior übertragen wurde. Für die diesjährige Wahl endete die Frist zur Neuregistrierung und Regularisierung am 6. Mai 2026. Wer diese Frist versäumt hat, kann in den im Ausland eingerichteten Sektionen nicht wählen. Die Organisation der Stimmabgabe für alle rechtzeitig registrierten Auslandswähler läuft über die Zuständigkeit der Zona Eleitoral do Exterior.
Gewählt wird im Ausland ausschließlich für das Amt des Präsidenten. Wer am Wahltag in Brasilien anwesend ist und im Ausland registriert wurde, kann seine Stimme für das Präsidentenamt auch in dafür vorgesehenen Sektionen in Brasilien abgeben, sofern die formalen Voraussetzungen fristgerecht erfüllt wurden. Ort und Öffnungszeiten der Sektionen veröffentlicht das Wahlgericht in Abstimmung mit dem Außenministerium; diese Angaben werden vor dem Wahltermin aktualisiert.
Zur Vorbereitung empfiehlt das Tribunal Superior Eleitoral die Nutzung des digitalen Dienstes Autoatendimento Eleitoral zur Prüfung des Wahlstatus und zur Abfrage des zugewiesenen Wahllokals. Das Wahlgericht stellt außerdem ein Manual do Eleitor bereit, das die Regeln für im Ausland lebende Wähler zusammenfasst, darunter Identifikationsdokumente, Zeitfenster, mögliche Begründungen bei Abwesenheit und Hinweise zum Umgang mit besonderen Situationen am Wahltag.
Für Portugal hat das Thema erhebliche praktische Relevanz: Das Land gehört zu den Staaten mit besonders vielen wahlberechtigten Brasilianerinnen und Brasilianern. Maßgeblich ist dabei, dass die Eintragung im Wählerverzeichnis aktuell ist und die formalen Schritte rechtzeitig abgeschlossen wurden. Zuständige Konsulate informieren ergänzend über lokale Abläufe in Lisboa und gegebenenfalls weiteren portugiesischen Städten. Prognosen über die Wahlbeteiligung im Ausland trifft das Wahlgericht derzeit nicht; es verweist auf die laufende Logistikplanung für die Sektionen und die Auszählung.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).