Im internationalen Abschnitt des Rio Minho gilt ab dem 1. November 2026 ein Verbot der freizeitlichen Entnahme von Muscheln. Das geht aus einem im Diário da República veröffentlichten Edital hervor, das die Regeln für die Fischereisaison 2026/2027 im Troço Internacional do Rio Minho festlegt. Das Verbot wird mit Gründen der öffentlichen Gesundheit begründet und umfasst Herzmuscheln (berbigão) und weitere Schalenweichtiere.
Erlassen wurde die Maßnahme im Rahmen der Zuständigkeiten der Comissão Permanente Internacional do Rio Minho, die den grenzüberschreitenden Abschnitt gemeinsam mit den spanischen Partnern beaufsichtigt. Publiziert wurde das Edital von der Capitania do Porto de Caminha. Es gilt für den professionellen wie den freizeitlichen Fang und präzisiert außerdem die Nutzung der im Fluss liegenden Inseln. Eine Aufhebung ist an zwei Bedingungen geknüpft: die Genehmigung notwendiger Managementmaßnahmen und eine bestätigte gesundheitliche Bewertung der betroffenen Ressourcen. Fristen oder ein Enddatum nennt das Dokument nicht.
Der internationale Flussabschnitt unterliegt besonderen bilateralen Regeln, die zwischen Portugal und Spanien vereinbart sind. National sind vor allem die Capitania do Porto de Caminha und das Instituto da Conservação da Natureza e das Florestas eingebunden. Sie überwachen die Einhaltung der saisonalen Beschränkungen, erlaubten Fanggeräte und Schongebiete. Bereits in früheren Jahren hatten Editale im Troço Internacional do Rio Minho zeitweilige Einschränkungen und methodische Vorgaben für die Fischerei festgelegt; neu ist nun das ausdrückliche, aus Gesundheitsschutzgründen verfügte Verbot für Bivalven in der anstehenden Saison.
Für Betroffene in den Flussgemeinden entlang des Rio Minho – darunter Freizeitfischerinnen und -fischer sowie lokale Sammlerinnen und Sammler – bedeutet die Maßnahme vorerst Verzicht. Aus Sicht des Verbraucherschutzes soll sie Risiken durch mögliche Kontaminationen in Muscheln minimieren. Fachlich eröffnet sie zugleich den Spielraum, Bestände systematisch zu bewerten und sensible Habitate zu schützen.
Unklar ist, wann die angekündigten Bewertungen vorliegen und ein Bewirtschaftungsplan genehmigt wird. Zuständige Stellen verweisen darauf, dass die Aufhebung des Verbots von diesen Schritten abhängt. Stellungnahmen lokaler Verwaltungen und Verbände werden erwartet, nachdem das Edital veröffentlicht wurde. Bis dahin bleibt es bei der Vorgabe, dass im Troço Internacional do Rio Minho ab dem 1. November 2026 keine Herzmuscheln (berbigão) und andere Bivalven zu Freizeitzwecken entnommen werden dürfen.
Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).